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Spezialabdeckung zum Mindestlohngesetz (MiLoG)

Seit 2015 haften Unternehmer auch für all ihre eingesetzten Subunternehmer, sofern diese ihren Angestellten nicht den erforderlichen Mindestlohn zahlen. Bei einer längeren Kette von Subunternehmern ist die Kontrolle für Sie als Unternehmer nahezu unmöglich. Durch die am Versicherungsmarkt verfügbaren Versicherungslösungen können zwar die direkten Ansprüche der Arbeitnehmer, jedoch nicht die des Staates, abgesichert werden.

Mit dem extra für Logistiker entwickelten MiLoG-Versicherungsschutz können Sie sich künftig auch gegen die Ansprüche des Staates absichern. Wir informieren Sie gerne persönlich über dieses Thema.

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